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FEDA – Demokratik Alevi Federasyonu

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Demokratik Alevi Federasyonu, Federasyona Demokratika Elewi, Demokratische Aleviten Fedaration ismini taşır ve kısa ismi FEDA ’dır.

Federasyonumuzun yerleşim adresi Körnebach Str 49 /44137 Dortmound Almanya, yayın organımız iki ayda bir yayınlanan ‘Semah Dergisi’dir.

Federasyonumuz ’un; Almanya, İsviçre, Avusturya, Fransa’da Dergahları, diğer Avrupa ülkelerinde ise komisyon ve temsilcileri bulunmaktadır.

Feda kimler ya da hangi kurumlar ile iş birliği yapar?

Almanya ve tüm Avrupa ülkelerinde “yaşam hakkının kutsallığı” ekseninde Hak ve Hakikat mücadelesi yürüten tüm kurum / kuruluş ve sivil insiyatifler ile mücadele birliği içerisinde hareket eder.

FEDA ’nın amaçları nelerdir ve FEDA Aleviliği nasıl anlatır?

FEDA Aleviliği tanımlamaz, çünkü tanımlar hep eksik kalır.  FEDA Aleviliği yaşar ve yaşatılması için mücadele eder. Ancak tarihsel olarak bir başlangıçtan söz etmek gerekirse; Var oluştan bugüne tarihsel katmanlardan süzülerek kendisini bugüne taşıyan, “Kadim Ortaklık Toplumunun” yaratımı düşün dünyasının birikimi; Aleviliği, toplumsal yaşamın bütünlüğü, inançların / dinlerin / gelmiş geçmil bil cümle felsefelerin birbirinden etkilenme ve etkileme geçirgenliği ilkesi ile ele alıyoruz.

FEDA Felsefik / Mitolojik açıdan Aleviliği nasıl tanımlar?

Var oluşun /doğumun, kaynağında çarana sır‘ı görürüz. Bu eksende Aleviliği, insanlık nehrindeki Hak Süreği/ Hak Yol olarak tanımlar ve hiçbir dinin, inancın eklentisi / uzantısı, içi /dışı veya mezhebi olarak görmez / kabul etmeyiz… Aksine binlerce yıldan bugüne gelen nefeslerimizi ve öğretilerin ışığında; Aleviliğin kendi başına iktidara bulaşmamış, bir inanç olduğunu benimsiyoruz… Tüm Hak Yol inançların anasıdır ve anacıldır.

FEDA’nın kurumsal yapısı nedir / nasıldır?

Kurumsallaşmamızı “Kadim Ocak yapısının modern bir formu / sosyal tesisi olan Dergahlar” biçiminde örgütlemekteyiz.

Dergahlarda ne tür çalışmalar yürütülüyor?

Dergahlarımızda her talibin pirini, her pirin ise talibini bulabilmesine yönelik çalışmalar yürütürken, Aleviliğin yaşanılabilir kılınması yönünde çalışmalar yürütüyoruz. Tüm Alevi Süreklerinin bölgesel farklılıklarını birer zenginlik olarak görmekteyiz. Her bir süreğin kendi özgünlüğünü korumasını hedefleyerek, Alevi Süreklerinin kendi geleneksel yapısı ile bütünleşmesini hedefliyoruz.

Alevilikte kadının yerini sorduğumuzda FEDA’nın buna yanıtı ne olur?

Tarihin birçok evresinde Aleviliğin kadın eksenli bir yaşam biçimi, anacıl bir sistem olduğu bilinmesine karşın; günümüzde adeta yok sayılarak kendi hakikatinden uzaklaştırılan Alevi Kadınların tarihsel kökleri ile buluşmasını hedefleyen çalışmalar örgütler. ‘Yolun sahibi ana’dır ilkesi ekseninde eş başkanlık biçiminde kurumsallaşırken özgün kadın çalışmalarını ayrıca yürütüyoruz. Kadın tartışmasız ‘Mürşidi Kamillullah, Yol Kadındır’

FEDA sadece Avrupada yaşayan Alevilere yönelik çalışmalar mı yapıyor?

Tam tersi, ‘İnsan / Doğa / Mekân /Zaman’ ilişkisinin Alevi varlığındaki mana bilinci ile harket ederek, Avrupa’nın çeşitli ülkelerinde yaşayan tüm Alevi Süreklerinin, toplumumuz için tarihsel / yaşamsal önem taşıyan mekanlar (ziyaretgahlar ve doğal alanlar) ile arasındaki bağı güçlendirmeyi esas alıyoruz. Bu eksende ülkedeki Alevi Kurumları ile kutsal mekanlarımızda gerçekleşecek, ortak çalışmalar / ziyaretler yapmayı planlıyoruz. Ne zamanı mekândan ne de insanı mekândan kopartıyoruz, tabiat Ana’dır! ‘Cümlenin muradı dünyada cennet’ ne zamanda ne de mekânda sınır tanımıyoruz.

Aleviler’in farklı İnançlara yaklaşımını nedir?

Kadim Yol Düsturlarımızdan ‘72 Alemi bir nazarda görmek’ temel ilkesi ile hareket ederek, farklı inanç, kültür ve etnisiteden olan halklar ve inanç toplulukları ile ‘Toplumsal Barış ve Eşitliği’ gözeten ortak çalışmalar yürütüyoruz. Tüm alanlarda toplumun tüm bireylerinin eşit haklar çerçevesinde yaşayabilmesi bizler için yaşamsal bir ilkedir. Her bireyi, toplumu kendisini tanımladığı biçimde kabul eder

Doğa / İnsan / Mekan ve Zaman birliğini esas alındığında, FEDA’nın ‘Ekoloji’ye yaklaşımı nedir?

Aleviliğin temel öğretilerinden ‘canlı, cansız bil cümle varlığın yaşam hakkını gözeten bir noktadan ekolojiyi değerlendiririz. İnsan –Doğa ilişkisini birbirinden kopuk değil, tam aksine bir bütün olarak ele alır, yürüttüğümüz tüm çalışmalarda da Doğa ve Varlıkları korumayı esas alırız. Vahdet’i Vücut ve Vahdet’i Mevcut esasına göre hareket ederiz.

FEDA’nın ‘ırkçılık ve cinsiyetçi politikalar yaklaşımı nedir?

Alevi öğretisindeki ‘Halka’ sistemi temel kriterimiz, yani; mutlak eşitlik! Her türlü ırkçılığa, cinsiyetçi / homofobik söylem ve politikalara,cins / ulus, inanç kimlikleri üzerinden her yaş grubuna yönelik yürütülen düşmanca tutum ve politikalara, etnisitelere yönelik fiziksel ve politik saldırılara karşı net bir duruşun sahibi, hak ve hakikat mücadelelerinin tarafıyız. Erk’i reddediyor el ele, el hakka temel ilkesini esas alıyoruz…

FEDA sanatı nasıl yorumlar ve bu konuda neler yapar?

Yaşamın, var oluşun ve toplumsallığın gelişimini başlı başına bir sanat ürünü olduğuna inanıyoruz. Toplumsal yaşam, inanç, sanat ve bilimin birbirinden ayrılamayacak bir bütünün parçaları olduğunu, yaşamın sürekliliği adına her birinin vaz geçilmez olduğunu kabul ederek tüm çalışmalarımıız bu temelde organize ediyoruz.

Ait olduğumuz coğrafyada son iki yüzyıllık süreçte onlarca kez katliam ve soykırıma maruz bırakılarak, ölümler ile terbiye edilmeye çalışılan, savaş politikaları ile köklerinden kopartılarak kentlere sürülen, yol, ikrar / pir, talib ilişkisi adeta yok edilmeye çalışılan tüm Alevi Süreklerinin Kadim Tarihsel Kökleri ile bütünleşmesini, zorunlu göç ve katliamlar ile bir sonraki nesle aktarımı engelleden kültürel değerlerimizin güncellenerek yaşama dahil olmasını hedefliyoruz. Kadim değerlerimizin yok edilmeden önce korunarak birey / aile / toplum yapılarının kültürel / ahlaki erezyona karşı korunabilmesi, gençlerimizin kimlik bunalımı içerisinde elimizden kayıp gitmemesi için gelin hep birlikte mücadele ederek asimilasyon ve kültürel soykırımı durduralım!

Pir himmeti Xızır gayretiyle, deryada damla misali Hak ve Hakikat arayışımızda cümle canları mihr’i muhabbet ile selamlıyoruz.

Demokratik Alevi Federasyonu Yönetim Kurulu

Türk Devletinin Kuzey Doğu Suriye’ ye dönük gerçekleştirdiği saldırılara dair

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Basına ve Kamuoyuna!

İnkârcı, katliamcı Türk devleti Kürtlere dönük soykırımcı zihniyetinden vazgeçmediğini vazgeçmeyeceğini yeni saldırılaryla göstermiş bulunuyor.

Kırk yıldır ülkenin kaynaklarını savaşa yatıran, halkların cebinden triliyon dolarları savaşa akıtan devlet, başta ekonomik ve siyasi kriz olmak üzere çoklu krizin ağır yükünü halkların ve inançların sırtına yüklemeye çalışıyor. Yüzyıldır içerde ve dışarda halkları ve inançları düşman hedefine oturtan devlet, Kürt halkına dönük topyekûn saldırılarına, soykırımcı zihniyetine sudan gerekçeler ileri sürerek saldırıyor. Kürt halkının kimliğini tanıyacağına, dilsel, kültürel hakları üzerindeki yasakları kaldıracağına soykırımı dayatıyor. Alevilerin meşru demokratik haklarını eşit vatandaşlık güvencesine alacağına, kültürel soykırımla Alevi hak ve hakikatini başkalaştırıyor. Kendi ırkçı, faşist zihniyetini örtmek için Kürtleri ve Alevileri kriminalize ediyor, hak talep edenleri, hak mücadelesi verenleri terörist diye yaftalayarak saldırıyor, tutukluyor, öldürüyor.

Demokratik ortak yaşamı savunan Kürtlere dünden beri havadan ve karadan sivil alanları, dağı, taşı bombalıyor. Medya savunma alanlarına dönük savaş uçaklarının bombardımanı sonrasında dün gün boyu Kuzey Doğu Suriye’yi ağır bombardımanla ablukaya almak, işgale kalkışmıştır. Gerçekleştirilen saldırılarda enerji kaynakları, sivil alanlar ve halkın temel ihtiyaçları hedef alınmış, sivil insanların ölümüne can ve mal kaybına neden olmuştur.
İçerde Kobani kumpas davasıyla Kürtlerden ve dostlarından intikam almak isteyen inkârcı devlet, her gün Rojava’yı tehdit ederek, işgal etmeye kalkışarak DAİŞ’in hesabını sormak istiyor. Alevilerin katli vacip diyen bu selefist zihniyeti herkesten çok biz Aleviler iyi tanıyor ve biliyoruz. DAİŞ’in intikamını almak isteyen nahak zihniyet ÇEDES projesi ile Alevilere ve farklı inançtan halklara dinci eğitimi dayatıyor.

Kuzey Doğu Suriye’ ye dönük gerçekleştirilen bu saldırılar uluslararası hukuka aykırıdır. Türk devleti bu saldırılarıyla insanlık suçu işlemektedir. Bu temelde de BM ve Avrupa Konseyi’ni dünya demokrasi güçlerini görev ve sorumluluklarını yerine getirmeye çağırıyoruz. İnsanlığı vahşi barbar çetelerden kurtaran Kürtlere karşı insanlık suçunu işleyen Türk devletine dur demeye çağırıyoruz. Suriye’de konumlanmış koalisyon güçleri göstermelik asker bulundurma pozisyonundan çıkmalı, Kuzey Doğu Suriye hava sahasını uçuşlara kapatmalıdırlar.

Her sürekten Aleviler’ de bu inkârcı, katliamcı zihniyete karşı tutum almaya, birlikte haklıların ve mazlumların mücadelesinde yer almaya davet ediyoruz.

FEDA

FEDA Eşbaşkanı Demir Çelik: Tarihi direniş hafızamızı ve belleğimizi canlı tutmak istiyoruz

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FEDA bünyesinde çalışma yürüten Rıza Şehri Akademisi, 18-19 Ekim’de Dortmund’da sanatçılar konferansı düzenleyecek. Konferansa ilişkin CAN TV Ana Haber’de konuşan FEDA Eşbaşkanı Demir Çelik, “Sözlü edebiyatımız kültürel soykırım ile ortadan kaldırılmak isteniyor. Tarihi direniş hafızamızı ve belleğimizi canlı tutmak istiyoruz. Rıza Şehri Akademisi’ni bizi ocak merkezlerimizden ve pirlerimizden koparanlara inat her Alevinin sığınabileceği bir mekâna dönüştürmek istiyoruz” dedi.

Demokratik Alevi Federasyonu (FEDA) bünyesinde çalışma yürüten Rıza Şehri Akademisi, 18-19 Ekim’de Dortmund’da sanatçılar konferansı düzenleyecek.

FEDA Eşbaşkanı Demir Çelik, CAN TV Ana Haber’de 18-19 Ekim’de düzenlenecek sanatçılar konferansına ilişkin konuştu.

“SÖZLÜ EDEBİYATIMIZ KÜLTÜREL SOYKIRIMLA ORTADAN KALDIRILMAK İSTENİYOR”

Dortmund’da eski bir okulu satın alarak akademiye dönüştürdüklerini söyleyen Demir Çelik, “Akademinin teknik ve fiziki altyapısını eğitime, konferansa, sempozyuma ve toplantılara hazırladık. Sanatçılarımız ve yazarlarımız ile birlikte olmak istiyoruz. Genelde Alevilerin özelde ise Kürt Alevilerinin önemli ozanları var, bu inancın ozanları deyişleri ve klamları ana dilde dile getiriyorlardı. Alevilerde, yazılı eserler çok yaygın değildi ama sözlü edebiyatta çok güçlülerdi. Sözlü edebiyatımız kültürel soykırım ile ortadan kaldırılmak isteniyor. Türkiye ve İran’ın Alevileri kültürel soykırıma uğratmasıyla birçok hakikatimiz elimizden alınarak başkalaştırılıyor. Tarihi direniş hafızamızı ve belleğimizi canlı tutmak istiyoruz. Bütün sanatçılarımızın torbasında ne varsa ortaklaşalım, hafızamızı kayıt altına alalım ve hafızamızı yarınlara taşıyalım. Oluşturacağımız hafızayı uluslararası Alevi literatürüne kavuşturmak istiyoruz. Rıza Şehri Akademisi’ni bizi ocak merkezlerimizden ve pirlerimizden koparanlara inat her Alevinin sığınabileceği bir mekâna dönüştürmek istiyoruz” dedi.

PİRHA/İSTANBUL  

Musa Kulu: Savaşa karşı susmak Alevi hakikatine asla denk düşmez- VİDEO

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PİRHA- Orta Doğu’daki savaşlara karşı herkesin ses çıkarması gerektiğinin altını çizen DAD Eş Genel Başkanı Musa Kulu, “Bizim inancımızda cana kıyan ve insanlık adına bir utanç olan ölümü haklı kılmak asla Alevi hakikatine denk düşmez. Hepimizin savaşa karşı ses çıkarması gerekiyor” dedi. Filistin ve İsrail arasındaki savaşta ölümler günden güne artıyor. Öte yandan Türkiye ordusunun […]

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Erdoğan’ın Sivas Katliamı Sanığını Affına Dair

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Basına ve Kamuoyuna!
6 Eylül 2023

Konu: Erdoğan’ın Sivas Katliamı Sanığını Affına Dair.

AKP’li Cumhurbaşkanı Tayyip Erdoğan, 2 Temmuz 1993’te 33 kişinin yakılarak katledildiği Sivas Katliamı davasında idama mahkum edilen Hayrettin Gül’ün ağırlaştırılmış müebbet hapse çevrilen cezasını ‘sürekli hastalık’ gerekçesiyle kaldırdı.

Pan Türkçü ve Pan İslamist iktidar, bir yandan Alevilere yeni bir bellek ve yeni bir don biçmeye çalışırken diğer yandan da Alevi katliamında suçu sabit olan ağırlaştırılmış müebbet hükümlüsünü af ediyor. Tamda Sivas katliamında henüz 18 yaşındayken katledilen Nurcan Şahin’inin babası Mahmut Şahin Hakk’a yürürken katili affediliyor. Zindanlarda siyasi düşüncelerinden dolayı binlerce hasta tutsak Adli Tıp raporlarına rağmen tutulurken bir katilin hasta olduğu gerekçesi ile salıverilmesi bir aymazlıktır. Daha önce Sivas davası sanıklarından Ahmet Dede’ yi, Mayıs seçimleri öncesinde Hizbullah sanıklarını bıraktıran Erdoğan, Hayrettin Gül’ü de bıraktırarak Kürtlerin ve Alevilerin katillerini cezasızlıkla onurlandırmıştır.

Ülkede düşüncesinden dolayı onbinlerce tutsak, yüzlerce aydın, yazar, gazeteci ve sanatçı, halkın özgür iradesi ile seçtiği milletvekili ve belediye başkanları cezaevlerinde açıkça işkence altındayken katil olduğu mahkemelerce suçu sabit görülenleri affetseniz de biz affetmeyeceğiz.

Herkesi evrensel hukuka davet ediyor, çifte standarttan vazgeçmeye çağırıyoruz…

FEDA – Demokratik Alevi Federasyonu

 

Satzung für die Demokratische Aleviten Föderation e.V.

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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der. Verein führt den kurdischen Namen „Federasyona Elewiyen Demokrat” und in Deutsch den Namen „Föderation der demokratischen Aleviten e. V”.
  • Die Abkürzung des Vereinsnamens lautet: „FEDA”.
  • Die FEDA hat ihre n Sitz in Dortmund.
  • Das Geschäftsjahr der FEDA ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Ziele der FEDA

  1. 1.    Ziel der FEDA ist die Förderung des alevitischen Glaubens, der alevitischen Kunst und Kultur, der Völkerverständigung und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die FEDA versteht sich als eine Glaubensgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.


Die FEDA definiert den Alevismus als uralten Glauben und betrachtet ihn nicht als Anhang, Ergänzung oder Konfession irgendeiner Religion. Im Gegenteil: sie sieht den Alevismus als eigenständigen Glauben an und setzt sich für eine gesamtheitliche Institutionalisierung ein. Sie organisiert Schulungen, Panels, Seminare und Konferenzen in ihren Glaubenshäusern, genannt Dergah, in denen auch die Glaubensrichtungen innerhalb des Alevitentums unter dem Motto „Yol Bir Sürek binbir – Einheit in Vielfalt “ als Diskussionsthemen behandelt werden

  • Die FEDA erkennt an, dass das Alevitentum ein Erzeugnis eines der größten Kulturen Mesopotamiens ist und als solches aus der Geschichte Kurdistans und aus dem Kulturgefüge das anatolischen Alevitentums hervorgeht. Im Bewusstsein, dass sich das Alevitentum in seiner mehr als tausend Jahre andauernden Geschichte immer für Demokratie, Frieden, Gleichberechtigung und Toleranz zwischen alevitischen und nicht alevitischen Menschen eingesetzt hat, bemüht sich die FEDA um die Bekanntmachung. Verbreitung und Akzeptanz der alevitischen Lebensweise und der alevitischen Philosophie mit seinen historischen, sozialen, kulturellen ethischen Werten.
  • Die FEDA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Dritten, seien diese juristische oder natürliche Personen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur.
  • Die FEDA leistet Beiträge zur Fortentenwicklung des demokratischen Zusammenlebens innerhalb der Gesellschaft und beachtet die Prinzipien der Toleranz, der Völkerverständigung und des Friedens. Dabei soll insbesondere das Zusammenleben zwischen Menschen des alevitischen und nicht-alevitischen Glaubens in Deutschland und Europa gefördert werden. Sie trägt dazu bei, dass die Grundrechte ohne Unterschied für alle Menschen Geltung erlangen und jede Art von Rassismus und Ungleichbehandlung verhindert wird.
  • Die FEDA setzt sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Sie unterstützt Personen, die wegen ihrer Religion, insbesondere wegen ihres alevitischen Glaubens, diskriminiert werden.
  • Die FEDA schafft zur Forschung und zur Weiterentwicklung des Alevitentums und ihres Glaubensinhalts die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen.

§ 3 Tätigkeitsfelder

  1. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden Gebetshäuser (Cemevi) und  Gemeindehäuser errichtet, ausgeschmückt und unterhalten, alevitische Gottesdienste (Cem) veranstaltet, Seelsorge für Gemeindeangehörige betrieben, verstorbene Gemeindeangehörige beigesetzt und deren Andenken gepflegt und die religiösen Bedürfnisse der Gemeindeangehörigen bei Trauungen, Beschneidungen und ähnlichen Ereignissen befriedigt.
  • Zu Forschungszwecken werden Arbeitsgruppen, Beratungsausschüsse und Kommissionen errichtet. Die Gründung von Akademien und Lehrstühlen in deutschen und europäischen Hochschulen wird angeregt. Es werden Stiftungen und Institute gegründet, die im Bereich des Alevitentums nach wissenschaftlichen Methoden forschen. Bibliotheken mit spezieller Literatur über die Glaubenslehre der Aleviten, der alevitischen Geschichte und Kultur sowie ihrer philosophischen Grundlagen und Werte werden eingerichtet, ausgestattet und unterhalten.
  • Es werden Bildungsprogramme und Seminare veranstaltet, um die Gemeindeangehörigen und die Öffentlichkeit über das Alevitentum zu unterrichten. in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen wird alevitischer Religionsunterricht erteilt.
  • Informationsversammlungen, Ausstellungen, Konferenzen, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen sind geeignete Plattformen zur Erreichung des Satzungszwecks. Ebenso Kulturabende mit Musik-, Theater-, Literatur- Semah und/oder Folkloredarbietungen dienen der Erreichung der Vereinsziele.
  • Es werden dem Vereinszweck dienende Bücher, Zeitschriften, Broschüren, Kassetten, Plakate, Flugblätter, Poster etc. publiziert und verbreitet.
  • Es werden Beziehungen zu Personen, Vereinen und sonstigen demokratischen und sozialen Institutionen gepflegt, die ähnliche Ziele verfolgen. Es werden Kontakte zu den örtlichen, überörtlichen und internationalen Medien hergestellt, um diese über die Aktivitäten der Gemeindeangehörigen zu informieren.
  • Die FEDA führt die vorgenannten Tätigkeiten selbst oder mit Hilfe von Dritten aus. Sie fördert ihre Mitglieder bei ihrem Bemühen, die vorgenannten Tätigkeiten  auch mit Hilfe von Dritten vorzubereiten und durchzuführen.
  • Die FEDA setzt sich zum Ziel, zur Finanzierung ihrer Aktivitäten Zweckbetriebe i. S.d. §§ 65ff. Abgabenordung einzurichten.

§ 4 Gemeinnützigkeit

  1. Die FEDA verfolgt. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
  • Die FEDA ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche  Zwecke.
  • Mittel der FEDA dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der FEDA.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der FEDA als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Begründung der Mitgliedschaft

  1. Mitglied der FEDA kann jeder innerhalb oder außerhalb Deutschlands nach den jeweiligen Gesetzen zugelassener Verein werden, der die satzungsmäßigen Ziele der FEDA bejaht, beachtet, fördert und befolgt.
  • Auch einzelne natürliche Personen können Mitglieder der FEDA werden, sofern sie sich zu den Satzungszielen bekennen.
  • Durch die Mitgliedschaft eines Vereins bei der FEDA wird für ein Mitglied dieses Vereins ebenfalls die Mitgliedschaft bei der FEDA für die Dauer des Bestehens der Mitgliedschaftskette begründet.
  • Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrages mit 2 / 3 Mehrheit. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  • Bei Nichterreichen der 2 / 3 Mehrheit ist der Aufnahmeantrag abgelehnt. Der Beschluss des Vorstandes wird dem jeweiligen Verein schriftlich mitgeteilt.
  • Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der Mitgliedsbewerber beim Vorstand innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des ablehnenden Beschlusses Beschwerde einlegen. Der Vorstand leitet die Beschwerde an die nächste Mitgliederversammlung weiter, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet.

§ 6 Fördermitglieder

  1. Jede natürliche- oder juristische Person und jede Institution, die die Ziele der FEDA unterstützt, kann eine Fördermitgliedschaft erwerben. Uber die Aufnahme der Fördermitglieder entscheidet der Vorstand.
  • Die Fördermitglieder werden regelmäßig über die Aktivitäten der FEDA informiert.
  • Die Höhe des Mindestförderbetrages setzt der Vorstand fest.
  • Die Bestimmungen für die Mitglieder gelten für die Fördermitglieder nur entsprechend, wenn dies in dieser Satzung ausdrücklich bestimmt wird.

§ 7 Austritt der Mitglieder und der Fördermitglieder

  1. Die Mitglieder und Fördermitglieder sind zum Austritt aus der FEDA berechtigt.
  • Die schriftliche Austrittserklärung ist an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten nur zum  Schluss eines  Kalenderjahres zulässig.

 

§ 8 Ausschluss aus der FEDA

  1. Die FEDA kann die Mitgliedschaft durch den Ausschluss eines Mitglieds beenden.
  • Der Ausschluss ist nur aus einem wichtigen Grund zulässig, insbesondere wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung und damit gegen den Zweck des Vereins in erheblichem Maße oder wiederholt verstoßen hat.
  •  Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
  • Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich zu den schriftlich mitgeteilten Ausschlussgründen persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu äußern.
  • Der Beschluss über den Ausschluss ist zu begründen und dem betroffenen Mitglied durch einfaches Schreiben bekannt zu machen.
  • Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied das Recht zur Berufung zu. Die Berufung ist schriftlich innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand einzulegen. Der Vorstand hat die Berufung an die Mitgliederversammlung weiterzuleiten, die über den Ausschluss abschließend entscheidet.
  • Die Mitgliedschaft ist beendet, wenn die Berufungsfrist versäumt wird oder wenn die Mitgliederversammlung den Ausschluss bestätigt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist dem ausgeschlossenen Mitglied schriftlich bekannt zu machen.
  • Für die Beendigung der Mitgliedschaft von Fördermitgliedern gelten diese Bestimmungen entsprechend.

§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied und Fördermitglied hat das Recht, die Einrichtungen der FEDA zu nutzen und deren Unterstützung im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben der FEDA in Anspruch zu nehmen.
  • Jeder Mitgliedsverein hat Aktivitäten zur Verwirklichung der Zwecke der FEDA durchzuführen und hierüber dem Vorstand der FEDA Bericht zu erstatten.
  • Jeder Mitgliedsverein hat der FEDA auf Anforderung eine vollständige Mitgliederliste vorzulegen.
  • Jeder Mitgliedsverein sendet die von ihm nach demokratischen Maßstäben gewählten Delegierten zur Mitgliederversammlung.
  • Jedes Mitglied und Fördermitglied kann dem Vorstand der FEDA Vorschläge, Kritik, Wünsche und Forderungen unterbreiten.

§ 10 Mitgliedsbeiträge

  1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag in Geld zu leisten
  • Die Höhe des Beitrags wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Bei den Beitragssätzen ist die Größe der Mitgliedsvereine zu berücksichtigen. Für Einzelmitglieder nach S 5 Nr. 2, die nicht bereits auch Mitglied in einem Mitgliedsverein der FEDA sind, sind gesonderte Beitragssätze zu bestimmen
  •  Die Beiträge werden am Ende eines jeden Monats fällig.

§ 11 Das Ruhen der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft ruht, sofern das Mitglied für die Dauer von drei Monaten ohne Angabe von Gründen und danach trotz Mahnung und Fristsetzung von einem weiteren Monat die fälligen Beiträge nicht bezahlt. Der Vorstand der FEDA stellt das Ruhen der Mitgliedschaft durch Beschluss fest. Er teilt diesen Beschluss dem betroffenen Mitglied rnit. Die Mitgliedschaft lebt wieder auf, sobald das Mitglied die rückständigen Beiträge vollständig gezahlt hat. Der Vorstand stellt das Wiederaufleben der Mitgliedschaft durch Beschluss fest.

2. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entstehen für das betroffene Mitglied weder Rechte noch Pflichten.

 3. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Beitragspflicht kann der Vorstand das betroffene Mitglied aus der Mitgliedschaft ausschließen. Die Entscheidung des Vorstandes wird dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung können die Mitglieder die Rechte aus S 8 Nr.6 dieser Satzung geltend machen. S 8 Nr. 7 dieser Satzung gilt entsprechend. Die Bestimmungen über das Ruhen der Mitgliedschaft gelten für Fördermitglieder entsprechend.

§ 12 Organe

Organe der FEDA sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Prüfungskommision

§ 13 Mitgliederversammlung

1. Das höchste beschlussfassende Organ der FEDA ist die Mitgliederversammlung.

2. zuständig für die Festlegung der vorläufigen Tagesordnung und für die Einberufung der Mitgliederversammlung ist der Vorstand.

3. Zur ordentlichen Mitgliedersammlung ist mit einer Frist von vier Wochen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung mittels einfachen Briefs einzuladen. Mitglieder, die gleichzeitig Mitglieder eines Mitgliedsvereins sind, werden zur Mitgliederversammlung nicht gesondert eingeladen.

4. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.

5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies das Interesse der FEDA erfordert oder der 10. Teil der Mitgliedsvereine oder der 10. Teil aller Mitglieder (nach S 5 Nr. 2 und Nr. 3) dies vom Vorstand schriftlich unter Angabe von Zweck und Grund der alsbaldigen Einberufung verlangt hat.

6. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

a) Satzungsänderungen;

b) Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr;

c) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlassung;

d) Wahl des Vorstands;

e) Wahl der Prüfungskommission;

f) Beitragsfestsetzung;

g) Ausschließung eines Mitglieds nach fristgerechter Berufung des betroffenen Mitglieds und Beschlussfassung über die Beschwerde der nicht in die FEDA aufgenommenen Mitgliedsbewerber;

h) Auflösung des Vereins.

7. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsvorsitzenden der Mitgliedsvereine als geborene Delegierte, weiteren gewählten Delegierten der Mitgliedsvereine sowie aus Einzelmitgliedern gemäß § 5 Nr. 2, die nicht gleichzeitig Mitglied in einem Mitgliedsverein sind. Ein Mitgliedsverein mit bis zu 20 Mitgliedern entsendet nur den Vereinsvorsitzenden als Delegierten. Mitgliedsvereine mit mehr als 20 Mitgliedern entsenden für je angefangene weitere 20 Mitglieder einen gewählten Delegierten. Mitgliedsvereine, die eine vollständige und aktuelle Mitgliederliste nicht vorgelegt haben, werden in der Mitgliederversammlung nur durch den Vereinsvorsitzenden vertreten.

8. Fördermitglieder werden in der Mitgliederversammlung nicht vertreten.

9. Jeder Delegierte hat bei Abstimmungen eine Stimme.

10. Das Stimmengewicht der vertretungsbefugten Einzelmitglieder wird nach der Zahl ihres Erscheinens in der Mitgliederversammlung bestimmt. Für je angefangene 20 Einzelmitglieder wird ihnen eine repräsentative Stimme bei Abstimmungen eingeräumt. Die Versammlungsleitung fordert die Einzelmitglieder vor jeder Abstimmung gesondert zur Abstimmung auf. Die einfache Mehrheit der Einzelmitglieder entscheidet darüber, wie die repräsentativen Stimmen aller Einzelmitglieder bei der Gesamtauszählung mit den Stimmen der Delegierten zu berücksichtigen sind. Die repräsentativen Stimmen aller Einzelmitglieder sind C einheitlich zu zählen, eine Trennung der repräsentativen Stimmen der Einzelmitglieder ist nicht möglich.

11. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, solange kein Delegierter oder vertretungsbefugtes Einzelmitglied die Feststellung der Beschlussunfähigkeit beantragt hat. Der Antrag kann zu jeder Zeit während einer Mitgliederversammlung gestellt werden. Die Beschlussunfähigkeit ist von der Versammlungsleitung festzustellen, wenn die einfache Mehrheit der Stimmen in der Mitgliederversammlung nicht vertreten ist.

12. Tagesordnungspunkte, die nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit unbehandelt geblieben sind, sind in einer nachträglichen Mitgliederversammlung zu behandeln. Zu dieser nachträglichen Mitgliederversammlung ist unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und Bekanntgabe der Tagesordnung mittels einfachen Briefes einzuladen. Die nachträgliche Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist  in der Einladung gesondert hinzuweisen.

13. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmerhaltungen und ersichtlich ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

14. Zur Beschlussfassung über die Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, für-die Beschlussfassung über die Änderung des Zwecks des Vereins und über  dessen Auflösung eine Mehrheit von 3/4 erforderlich.

15. Wahlen sind geheim. Jeder Delegierte vermerkt auf einem Blatt den Kandidaten, den er wählen will und gibt das Blatt in einem verschlossenen Umschlag beim Versammlungsleiter ab. Die vertretungsbefugten Einzelmitglieder erhalten gesonderte Wahlzettel und werden getrennt ausgezählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält.

16. Die gewählten Organe haben sich innerhalb einer Woche nach ihrer Wahl zur Aufgabenübernahme und Verteilung zu versammeln.

 

§ 14 Versammlungsniederschrift

  1. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben ist.
  • Eine Abschrift des Versammlungsprotokolls ist den Delegierten und den Einzelmitgliedern nach § 5 Nr. 2, die keinem Mitgliedsverein angehören, innerhalb von vier Wochen nach der Versammlung zu übersenden.
  • Geht innerhalb weiterer zwei Wochen beim Vorstand kein Einspruch ein, gilt das Protokoll als genehmigt.

§ 15 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern, d.h. den 2 gleichberechtigten Co-Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenverwalter, dem stellvertretenden Kassenverwalter und 2 Beisitzern, 2 Ersatzbeisitzer
  • Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.
  • Die FEDA wird gerichtlich und außergerichtlich aktiv durch die beiden gleichberechtigten Co-Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende wird im Innenverhältnis angewiesen, von seiner Vertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung der Co-Vorsitzenden Gebrauch zu machen.
  • Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren in geheimer Abstimmung gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis satzungsgemäß ein neuer Vorstand bestellt ist. Eine, auch mehrfache, Wiederwahl ist möglich.
  • Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt ausscheidet, wird es ersetzt durch ein Ersatzmitglied. Die Mitgliederversammlung wählt 2 Ersatzmitglieder, deren Rangfolge bei dem Ersatz eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds durch die Anzahl der jeweils für das einzelne Ersatzmitglied abgegebenen Stimmen bestimmt wird.
  • Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse zu bilden. Die Ausschüsse unterliegen der Aufsicht des Vorstandes.
  • Der Vorstand erlässt eine Geschäftsordnung-

§ 16 Zuständigkeiten des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der FEDA zuständig, soweit sie von der Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

a) die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der

Tagesordnung;

b) die Einberufung der Mitgliederversammlung;

c) die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;

d) die Leitung und Koordination der Arbeit der FEDA zwischen den Mitgliederversammlungen;

e) die Durchführung der in dieser Satzung ausdrücklich übertragenen Aufgaben;

f) die Einstellung und Überwachung von Personal für die FEDA;

g) die Berichterstattung über die Tätigkeit für die FEDA;

h) das Unterbreiten von Vorschlägen zur Erfüllung der     satzungsgemäßen Aufgaben;

i) die Überwachung und Bewirtschaftung der Finanzen;

J) die Vertretung der FEDA gegenüber jedermann.

 

§ 17 Beschlussfassung

  1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in den Vorstandsitzungen, die von einem der beiden Co-Vorsitzenden und im Falle deren Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet werden. Die Ladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich oder fernmündlich durcheinen von den beiden Co-Vorsitzenden oder im Falle ihrer Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Dabei ist eine Frist von mindestens sieben Tagen einzuhalten.  
  2. Der Vorstand versammelt sich regelmäßig einmal im Monat. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn in einer ordentlichen Vorstandssitzung 4 Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als nicht gefasst.
  • Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und von allen teilnehmenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Die Protokolle sind aufzubewahren. Unbefugten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. Das Protokoll soll Auskunft geben über Ort und Zeit der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis.

§ 18 Die Prüfungskommission

  1. Die Prüfungskommission kontrolliert die Aktivitäten der Organe der FEDA und der Mitgliedsvereine. Ihr obliegt auch die Kassenprüfung im Verein. Hierüber wird der Mitgliederversammlung Bericht erstattet.
  • Mitglieder der Prüfungskommision werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt. Sie bleiben solange im Amt bis satzungsgemäß eine neue Prüfungskommission bestellt ist. Eine, auch mehrfache, Wiederwahl ist möglich.
  • Die Prüfungskommision besteht aus drei Mitgliedern. Für den Fall, dass ein Mitglied der Prüfungskommission vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt scheidet, wird es ersetzt durch ein Ersatzmitglied. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Ersatzmitglieder, deren Rangfolge beim Ersatz eines ausgeschiedenen Prüfungskommisionsmitglied durch die Anzahl der jeweils für das einzelne Ersatzmitglied abgegebenen Stimmen bestimmt wird.
  • Die Prüfungskommision wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Die Sitzungen der Prüfungskommission werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Prüfungskommision versammelt sich regelmäßig alle drei Monate, bei Bedarf auch öfter. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sitzungen sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von allen Teilnehmern zu unterzeichnen.
  • Der Vorsitzende der Prüfungskommision hat das Recht, an den Vorstandssitzungen der FEDA teilzunehmen. Er ist über Ort und Zeit der Vorstandssitzungen zu unterrichten. Er hat Rede- aber kein Stimmrecht.

§ 19 Satzungsänderung

Der Antrag auf Satzungsänderung kann nur vom Vorstand, von 1/3 der Mitgliedsvereine oder von 1/3 der Mitglieder (nach S 5 Nr. 2 und Nr. 3) gestellt werden. Ein solcher Antrag zu einer Satzungsänderung ist vom Vorstand auf die Tagesordnung zu setzen. Die Fristen über die Einladung zur Mitgliederversammlung sind einzuhalten.

 

 

§ 20 Einnahmen der FEDA

  1. Neben den Mitgliedsbeiträgen erzielt die FEDA Einnahmen durch Spenden von Personen aber auch von Fonds und Stiftungen, aus dem Verkauf von Publikationen und anderen Produkten wie Kassetten, Kalendern usw., sowie ferner aus Veranstaltungen wie Konzerten, Theateraufführungen, Kulturveranstaltungen und Buchausstellungen. Die erzielten Erträge dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke und Ziele der FEDA verwendet werden.
  • Die FEDA unterhält zur Verwaltung ihrer Einnahmen und Ausgaben ein Bankkonto. Zeichnungsberechtigt für das Konto sind der Kassenverwalter, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Kassenverwalter und der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes.

§ 21 Auflösung der FEDA

  1. Über die Auflösung der FEDA kann nur in einer ausschließlich mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung Beschluss gefasst werden.
  • Im Falle einer festgestellten Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung darf die nachträgliche außerordentliche Mitgliederversammlung nicht früher als einen Monat nach der ersten Mitgliederversammlung stattfinden.
  • Im Falle der Auflösung fällt das gesamte aktive Vermögen der FEDA an die nach der Abgabenordnung gemeinnützigen Mitgliedsvereine der FEDA, die es unmittelbar und ausschließlich für ihre gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Zur Abwicklung des Auflösungsbeschlusses wird in der Mitgliederversammlung eine Kommission gewählt. Bei der Verteilung des Vermögens sind die Anteile der einzelnen Mitgliedsvereine nach der Zahl ihrer Mitglieder zu bestimmen.